Wochenbericht über Schlachtvieh und Fleisch nach der 1. FIGDV

Angaben können durch Rundungen bedingt geringfügig von Landesberichten abweichen. Sofern nicht anders angegeben, bezieht sich das Schlachtgewicht auf das Warmgewicht des geschlachteten ausgeweideten Tieres. Nachmeldung können sich geringfügig Änderungen der Angaben zu nachfolgenden Veröffentlichungen ergeben. Bei der Tierkategorie Schaf liegt die Mindestanzahl bei 75 Tieren.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Quelle https://www.bmel-statistik.de/preise/schlachtpreise-von-schweinen-rindern-und-laemmern
Autor BLE und zuständige Landesstellen nach 1. FIGDV
Verantwortlicher BLE
Zuletzt aktualisiert November 23, 2023, 13:08 (MEZ)
Erstellt September 8, 2023, 11:06 (MESZ)